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Für Versicherungen ist es typisch, dass sie mittels eines Vertrags abgeschlossen und durch ein Kündigungsschreiben wieder aufgelöst werden. Die Kündigung muss keine besondere Länge aufweisen, sondern sollte lediglich Angaben enthalten, die den Zeitpunkt vom Ende des gemeinsamen Versicherungsverhältnisses benennen. Nicht fehlen darf bei dieser Angelegenheit die Unterschrift des Kündigenden, die am Ende des Schreibens versehen werden muss. Genauso funktioniert es auch, wenn ein Sparer die Riesterrente durch eine Kündigung auflösen muss, was daran liegen mag, dass dieser mit der finanziellen Belastung nicht klarkommt, die jeden Monat zu tragen ist.
Das kann getan werden, doch wird es von Fachleuten keineswegs empfohlen, die eher eine gute Vorbereitung als sinnvoller erachten. Denn die Kündigung einer Riesterrente ist hohen Kosten verbunden, die keiner gerne zahlt. Auf der anderen Seite muss gesagt werden, dass die Riesterrente in dieser Hinsicht der Rürup-Rente im Vorteil liegt, wie diese überhaupt keine Möglichkeit der Kündigung vorsieht. Und an einem solchen Vorteil kann man sich doch festhalten.
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