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Was man vielleicht von der Riesterrente weiß, wenn man sich mit ihr noch nicht sonderlich auseinandergesetzt hat, ist, dass sie an staatliche Subventionen geknüpft ist. Das ist richtig, doch können Subventionen verschiedene Formen annehmen. Im Fall der Riesterrente erfolgt die Förderung der privaten Altersvorsorge in Form von direkten Zulagen, die jährlich in den Vertrag fließen. Allerdings gibt es einen bestimmten Personenkreis, dem es gegönnt ist, die Riesterrente in Anspruch nehmen. Zu den Berechtigten gehören nämlich alle, die in der gesetzlichen Renteversicherung versichert sind.
Das sind vor allem Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet, das können aber auch Selbständige sein, die zu den gesetzlich Versicherten gehören. Dazu zählen aber auch Zivil- und Wehrdienstleistende, ferner geringfügig Beschäftigte, Kindererziehende, denen darüber hinaus Kinderzulagen gewährt werden, und schließlich Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld. Der Personenkreis der Nichtberechtigten ist natürlich um vieles kleiner, doch können diese als Alternative die Rüruprente in Anspruch nehmen.
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