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Dass es zu Geldgeschäften zwischen zwei Parteien kommt, von denen eine die Gläubigerseite einnimmt, die andere hingegen die Schuldnerseite, erlebt man immer wieder. Deshalb ist es auch mehr als bekannt, dass der Schuldner hin und wieder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Nun gibt es aber Geschäfte, bei denen es im Vertrag geregelt ist, dass der Gläubiger in einem solchen Fall von der Pfändung Gebrauch machen kann. Darunter versteht man die Beschlagnahme von entweder Gegenständen oder Konten, wie es das Riester-Sparkonto darstellt.
In diesem Zusammenhang muss erläutert werden, dass das Riester-Sparkonto im Zusammenhang mit der Riesterrente steht, unter welcher man eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte privat finanzierte Rente versteht. Es handelt sich also um eine kapitalgedeckte Rente, die eben die Eigenschaft aufweist, dass das Riester-Sparkonto pfändungssicher ist. Das stellt natürlich einen weiteren Vorteil dar, der so manche Zweifler doch noch überzeugen könnte, diese Rentenform in Anspruch zu nehmen.
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