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Die Riesterente und die Rüruprente sind beide staatliche Förderprogramme, die an Subventionen gebunden sind. Allerdings ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht klar, worin sich diese Förderprogramme unterscheiden. Festzuhalten ist zunächst, dass die Riesterrente nur denjenigen zusteht, die auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, zu denen Arbeitnehmer, aber auch Selbständige gehören können. Dazu zählen aber auch geringfügig Beschäftigte als auch Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld. Wer nicht zu diesen Personengruppen gehört, kann nicht die Riesterrente in Anspruch nehmen.
Diese Lücke wird eben durch die Rüruprente geschlossen, die im Gegensatz zu der Rüruprente nicht an direkte Zulagen des Staates gebunden ist, die jährlich in den Vertrag des Sparers fließen. Dafür hält die Rüruprente die Möglichkeit vor, steuerliche Vergünstigungen geltend zu machen. Der Unterschied zwischen beiden Modellen beläuft sich auch darauf, dass die Riesterrente gekündigt werden kann, die Rüruprente hingegen nicht. Gemeinsam ist beiden jedoch, dass das Konto, wo die Sparbeiträge landen, völlig sicher gegen Pfändung ist.
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