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Selbständige sind Menschen, die ein Gewerbe betreiben und ihr eigener Chef sind. Was die Rente angeht, so können sie entweder zu den rentenversicherungspflichtigen Selbständigen gehören oder zu solchen, welche sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Letztere haben jedoch den Nachteil, dass sie keine Riesterrente abschließen dürfen. Diese ist jedoch mit einigen Vorteilen behaftet, wie die Zulagen beweisen, die monatlich aus der Kasse des Staates in den Vertrag fließen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in einen Fonds einzahlt und sich gleichzeitig darüber erfreuen darf, dass es der Staat ebenfalls tut.
Und dieses Geld, welches auf dem Sparkonto liegt, kann auch nicht gepfändet werden, auch wenn es zu einer Verschuldung kommt. Als Selbständiger ist man für ein solches Szenario besonders anfällig, doch ist man mit der Riesterrente auf der sicheren Seite. Zum anderen liefern gewisse Steuerfreiheiten weitere Gründe, die Riesterrente abzuschließen. Zu haben ist sie im Grunde genommen bei fast allen Versicherungsunternehmen, die im Bereich der privaten Altersvorsorge aktiv sind.
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