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Ist die Rede von der Riesterrente, dann stehen immer die Zulagen im Vordergrund, die der Staat dafür springen lässt, dass der Versicherungsnehmer geneigt ist, die Altersvorsorge aus eigener Kraft zu bewältigen. Allerdings sind die Zulagen nicht das einzigste Merkmal, das die Riesterrente trägt. Der Vorteil der Riesterrente kulminiert schließlich auch in steuerlichen Vergünstigungen, die das Herz eines jeden Bürgers immer höher schlagen lässt. Der Versicherungsnehmer hat nämlich die Möglichkeit, seine Beiträge, die er monatlich in einer bestimmten Höhe einzahlt, von der Steuer abzusetzen.
Das geschieht schließlich am Ende des Jahres, wenn es zu der Steuererklärung kommt. In dieser werden dann die Zahlen präsentiert, in denen die monatlichen Sparbeiträge ausgedrückt werden. Die Steuervorteile werden jedoch nicht mehr gewährleistet, wenn es zur Auszahlung kommt. Diese beginnt mit der Vollendung des 60. Lebensjahrs und findet in monatlichen Schritten statt. Die ausgezahlte Summe wird schließlich voll versteuert, wie es auch bei der gesetzlichen Rente üblich ist.
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