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Unter dem Stichwort Riesterrente befinden sich unheimlich viele Informationen, die jeder im Internet abrufen kann. Jede Suchmaschine spuckt Seiten aus, die sich mit dem Versicherungswesen und somit auch mit der Riesterrente beschäftigen. Was man aber über die Riesterrente wissen muss, ist, dass sie ein staatliches Förderprogramm mit dem Zweck ist, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu bringen, für ihre Rente privat vorzusorgen. Dieses Vorhaben belohnt der Staat schließlich mit Zulagen und Möglichkeiten der Sonderausgabenabzügen.
Ebenfalls wichtig zu wissen, ist, dass nur diejenigen dazu berechtigt sind, die Riesterente in Anspruch zu nehmen, die zu den Beziehern von Kranken- sowie Arbeitslosengeld gehören, ferner Wehr- und Zivildienstleistende und schließlich alle rentenversicherungspflichtigen Selbständigen und Arbeitnehmer. Diese müssen neben dem Abschluss de Riesterrente die Zulagen in einem Jahresturnus stets aufs Neue beantragen. Wenn es dann zur Auszahlung der Rente kommt, muss der Sparer sein 60. Lebensjahr absolviert haben. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht auf einmal, sondern lebenslang.
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