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Es ist mittlerweile bekannt, dass die Riesterrente, die kurz, nachdem sie in Kraft getreten war, für so viel Diskussionsstoff sorgte, an Zulagen gebunden ist. Diese sollen dem Bürger einen Anreiz geben, die Altersvorsorge auf privater Basis vorzunehmen. Die Zulagen sind in ihrer Höhe prozentual von den Beiträge abhängig, die der Sparer einzahlt. Wie die Beiträge fließen auch die Zulagen in den Vertrag, sodass sich auf diese Weise der Zinseffekt steigert. Während jedoch die Beitragsmodalitäten mit dem Anbieter, mit einem Versicherungsunternehmen also, zu klären sind, werden die Zulagen üblicherweise bei einer staatlichen Institution beantragt.
Zuständig dafür ist die ZfA, die Zulagenstelle für Altersvermögen, welche in Brandenburg an der Havel ihren Hauptsitz hat. Sie ist es auch, die daraufhin die Zulagen berechnet und auszahlt. Für den Antragsteller ist es wichtig zu wissen, dass der Zulagenantrag in den ersten vier Jahren jedes Mal aufs Neue gestellt werden muss. Wird dies nicht getan, fallen auch die Zulagen weg, was ziemlich ärgerlich wäre. Einen solchen Antrag erhält man entweder bei dem Anbieter der Riesterrente oder bei der ZfA selbst.
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