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Die Abkürzung AVmG steht für das Altersvermögensgesetz, ein Gesetz also, in dem die Riesterrente geregelt ist. Es handelt sich dabei um ein Förderungsprogramm mit der Zweckbestimmung der privat finanzierten Altersvorsorge. Der Staat unterstützt jeden, der eine solche Riesterrente abschließt, mit Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Die Zulagen wie die Sonderausgabenabzüge müssen jedoch beim Finanzamt beantragt werden, und zwar vier Jahre lang aufs Neue. Was die Riesterente als Produkt betrifft, so ist sie bei vielen Versicherungsgesellschaften erhältlich.
Und von diesen gibt es genügend in Deutschland, sodass es keinem ein Problem bereiten wird, eine Versicherung zu finden, die die Riesterrente im Angebot hat. Es empfiehlt sich jedoch, alle Anbieter der Riesterrente zu vergleichen. Helfen lassen kann man sich von diversen Internetportalen, die alle Anbieter vergleichen und die Angebote nebeneinander stellen. Aber auch Institutionen wie die Verbraucherschutzzentrale können sicherlich weiterhelfen, weil sei Auskunft darüber geben, wo die Riesterrente an besonders gute Konditionen gebunden ist.
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