Riestertreppe

Das Modell der Riesterrente weist bestimmte Eigenschaften auf, von denen die staatliche Förderung die wichtigste ist. Diese erfolgt auf zweierlei Art, nämlich in Form von Zulagen und in Form von steuerlichen Vorteilen bzw. Abzugsmöglichkeiten. Die Zulagen richten sich natürlich nach den Beiträgen, die der Sparer jeden Monat bzw. jedes Jahr einzahlt. Die Beiträge landen genauso wie die Zulagen auf einem Sparkonto, das auch den Namen Riester-Sparkonto erhalten hat. In Bezug auf die Höhe der Beiträge gibt es jedoch eine Regelung, die festlegt, wie viel in einem Jahr maximal eingezahlt werden darf.


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Dieses Phänomen wird auch Riestertreppe bezeichnet und drückt diese prozentuale Steigerung des möglichen Maximalbeitrags aus. Ein Maximalbeitrag, der im Jahr eingezahlt werden kann, gilt jedoch für eine bestimmte Zeitperiode, sodass ab dem Jahr 2004 der Maximalbeitrag bei 1050 Euro, ab dem Jahr 2006 bei 1575 Euro lag und ab dem Jahr 2008 bei 2100 Euro liegt. Es wird also nicht ausbleiben, dass der Beitrag in den folgenden Jahren nochmals erhöht werden wird.

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