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Zulagen sind immer gerne gesehen, vor allem dann, wenn sie regelmäßig erfolgen. Und das tun sie auch, jedenfalls im Modell der Riesterrente, eines staatlichen Förderprogramms. Gefördert werden nämlich diejenigen, die für ihre Rente privat sparen. Was sie dabei zu tun haben, ist die Riesterrente bei einem der vielen Versicherungsunternehmen abzuschließen und die Zulagen beim Staat zu beantragen. Denn ein Recht darauf hat jeder, der die Riesterrente in Anspruch nimmt. Was die Zulagen betrifft, so fließen sie monatlich auf ein Konto des Sparers bzw.
in den Vertrag, wie es in der Fachsprache ausgedrückt wird. Der Anbieter selbst, das Versicherungsunternehmen also, hat auf diese Gelder keinen Zugriff. Zusätzlich zu den Zulagen hat jeder Sparer die Möglichkeit, bestimmte Sonderausgaben abzuziehen, womit er von Steuervorteilen profitiert. Die Auszahlung der angesparten Rente erfolgt aber erst dann, wenn der Sparer seinen 60. Geburtstag feiert. Aber auch dann darf er nicht auf eine Einmalauszahlung hoffen, weil die Riesterrente als eine Leibrente zu verstehen ist.
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