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Bei der Risikolebensversicherung erhalten die Angehörigen der versicherten Person im Falle ihres Todes Auszahlungen aus der Versicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls eine freiwillige Versicherung, bei welcher die Arbeitsfähigkeit im Zusammenhang mit dem erlerntem Beruf abgesichert ist. Sobald es den Versicherungsnehmern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, der Tätigkeit nachzugehen, für welche sie qualifiziert sind, haben sie einen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu anderen Absicherungsformen, wie etwa auch der Risikolebensversicherung, abgeschlossen werden.
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