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Dass die Rüruprente an eine staatliche Förderung gebunden ist, das zeichnet sie erst aus. Denn in Bezug auf die Leistungskriterien sowie steuerlichen Behandlungen gleicht sie völlig der gesetzlichen Rente. Doch die Förderung hat zwei Formen, nämlich die Form der Zulagen, die aus der Kasse des Staates auf das Sparkonto fließen, und die Form der steuerlichen Vergünstigungen. Die Beiträge, die monatlich vom Sparer zu leisten sind, können nämlich am Ende des Jahres von der Steuer abgesetzt werden.
Auf dieser Grundlage möchte doch jeder privat für das Alter sorgen, wobei das Besondere an der Rüruprente der Umstand ist, dass sie kapitalgedeckt ist. Diese Eigenschaft kann die gesetzliche Rente leider nicht aufweisen, was ihr auch schließlich den Hals gebrochen hat. Von der Förderung profitieren kann der Sparer schließlich dann, wenn er das 60. Lebensjahr vollendet. Denn erst dann beginnt nämlich das Rentenalter, welches jedoch fünf Jahre früher als bei der gesetzlichen Rente einsetzt.
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