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Es gibt jede Menge Förderprogramme mit dem Zweck, Bürgerinnen und Bürger zum Sparen zu bewegen. Das Sparen hat natürlich den Hintergrund, dass die gesetzliche Rente unter einer harten Belastungsprobe steht und es deshalb notwendig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen. Ein solches Förderprogramm ist die Rüruprente, die sich nicht nur durch staatliche Zulagen auszeichnet, sondern auch durch steuerliche Vergünstigungen. Um aber von den letzten profitieren zu können, muss sich der Sparer einer Günstigerprüfung stellen, mit der ermittelt werden soll, ob es bei der betroffenen Person die Möglichkeit der steuerlichen Abzüge gibt.
In der Vergangenheit stellte sich die Günstigerprüfung als Problem heraus, weil die Abzugsmöglichkeiten stark eingeschränkt oder ganz abgesprochen wurden. Doch die Günstigerprüfung entfiel 2006, wobei Verluste auch rückwirkend gemacht werden konnten und immer noch können. Ab diesem Zeitpunkt können die Beiträge der Rüruprente vollständig geltend gemacht werden, was einen enormen Vorteil für die Bürger darstellt.
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