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Die Rüruprente, wie die Basisrente von 2005 umgangsprachlich bezeichnet wird, ist an eine staatliche Förderung gekoppelt. Diese beläuft sich darauf, dass der Staat den Sparer durch Zulagen, aber auch durch Steuervergünstigungen unterstützt. In Bezug auf die Steuervergünstigungen kam es jedoch zu gewissen Problemen und Lücken im Modell, da die Steuervergünstigungen in den ersten zwei Jahren wegfielen. Menschen, die die Rüruprente abgeschlossen hatten, merkten schließlich, wie unlukrativ das Produkt aufgrund dieser Regelung war.
Die Stimmen wurden lauter und lauter, sodass auch die Politik davon hörte. Schließlich wurden Änderungen vorgeschlagen, die schließlich auch vom Bundesrat im Jahr 2007 genehmigt wurden. In Kraft traten die Änderungen ein Jahr später, und zwar durch das Jahressteuergesetzt. Ab diesem Zeitpunkt kann die steuerliche Vergünstigung auch in der Anfangsphase vorgenommen werden, sodass diese Zweijahresfrist wegfällt. Diejenigen, die noch von der alten Regelung betroffen waren, können die steuerlichen Vergünstigungen rückwirkend geltend machen. Und das ist doch im Sinne aller Sparer.
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Versteuert werden müssen alle Einkünfte, ob... mehr
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