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Was hinter der Rürup-Versicherung steckt, das ist nichts anderes als eine Basisrente, die im Jahr 2005 konzipiert wurde. Wer dies zum großen Teil tat, war Bert Rürup, der zu den Wirtschaftsweisen zählt und darüber hinaus als Professor an der Technischen Universität Darmstadt tätig ist. Im Grunde genommen unterscheidet sich die Rürup-Rente nicht sonderlich von der gesetzlichen Rente, jedenfalls was die Leistungskriterien und die steuerlichen Behandlungen anbelangt. Der größte Unterschied liegt darin, dass die gesetzliche Rente umlagefinanziert, die Rürup-Rente hingegen kapitalgedeckt ist.
Diese ist nämlich ein Förderprogramm im Bereich der privaten Altersvorsorge. Zu haben ist dieses Produkt bei sämtlichen Versicherungsunternehmen, die Versicherungen in der privaten Altersvorsorge anbieten. Zu bemängeln ist jedoch an der Rürup-Rente, dass sie, einmal abgeschlossen, nicht mehr gekündigt werden darf. Was möglich ist, das ist eine Beitragsfreistellung, die für eine bestimmte Zeitperiode beantragt werden kann. Ebenfalls negativ zu bewerten ist der Umstand, dass die angesparte Summe dann verfällt, wenn der Spare vor Renteneintrittsalter stirbt.
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