Ruerupfoerderung

Gefördert werden kann man auf verschiedene Weise, wobei die Hauptsache darin besteht, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, gefördert zu werden. Modelle gibt es in dieser Hinsicht genug, wie die Rüruprente beweist. Es handelt sich dabei um eine Basisrente aus dem Jahr 2005, die sich von der gesetzlichen Rente im Grunde genommen dadurch unterscheidet, dass die gesetzliche Rente umlagefinanziert, die Rüruprente hingegen kapitalgedeckt ist. Was jedoch die Leistungskriterien und steuerlichen Behandlungen anbelangt, so unterscheiden sich die beiden Formen kaum.


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Hinzukommt, dass die Rüruprente Subventionen vorsieht, von denen der Sparer profitiert. Ein Nachteil der Rüruprente besteht jedoch darin, dass sie nicht gekündigt werden kann, wie es im Bereich der privaten Altersvorsorge normalerweise der Fall ist. Wer nämlich eine private Rentenversicherung abschließt, kann sich aus diesem Verhältnis jeder Zeit lösen. Zum anderen verfallen die angesparten Beträge, wenn der Sparer noch vor Beginn oder auch nach der Rente stirbt. Diese fängt aber erst mit dem 60. Lebensjahr an, was somit bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt viele Jahre eingezahlt werden muss.

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