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Normalerweise können private Rentenversicherungen jeder Zeit gekündigt werden, wie es nun mal typisch für eine Versicherung ist. Bei der Rüruprente ist es jedoch nicht der Fall, was natürlich damit zu tun hat, dass die Rüruprente eine vom Staat subventionierte private Altersvorsorge darstellt. Ein positiver Punkt ist dennoch hervorzuheben, nämlich dass die angesparte Summe auch dann nicht verfällt, wenn der Sparer in die Arbeitslosigkeit gerät. In dieser Hinsicht hat Bert Rürup, auf den dieses Rentenmodell getauft wurde, gute Arbeit geleistet.
Zu den Vorteilen gehört schließlich auch die Tatsache, dass die Rüruprente keine umlagenfinanzierte, sondern eine kapitalgedeckte Rente ist. Zu den Nachteilen sind dann aber zu zählen, dass das gesamte Kapital dann verfällt, wenn der Sparer vor Beginn der Rentenauszahlung stirbt. Und dieser setzt mit der Vollendung des 60. Lebensjahres an. Das Kapital verfällt auch dann, wenn der Sparer nach Beginn der Rentenauszahlung stirbt. Somit sollte man als Interessent die Vor- und Nachteile genau abwägen.
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