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In der Schweiz gibt es 94 private Krankenkassen, wovon die meisten nur regional tätig sind. Sie gelten als juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts und sind von der Rechtsform Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften oder Genossenschaften, die der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit unterstehen und keine Erwerbszwecke verfolgen dürfen. Obwohl es in der Schweiz keine gesetzlichen Krankenkassen gibt, besteht Versicherungspflicht für alle Bürger. Die Versicherer müssen alle die Grundversicherung für den Krankheitsfall ihren Kunden zur Verfügung stellen - daneben steht es ihnen frei noch weitere Versicherungen anzubieten - und dürfen die Anträge dafür niemals ablehnen.
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