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Als selbständiger Handelsvertreter kann man im wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten und die Arbeitszeit selbst bestimmen. Einen vorgeschriebenen Berufsweg gibt es für den Handelsvertreterberuf nicht. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn man eine kaufmännische oder eine technische Ausbildung absolviert hat und Kenntnisse der jeweiligen Branche vorweisen kann. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn man vor der Selbständigkeit als angestellter Geschäftsreisender den Kundenbesuch und den Verkauf beim Kunden bereits kennengelernt hat.
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