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Einen Teil des Schadens trägt der Versicherungsnehmer selbst. Es gibt zwei Arten des Selbstbehaltes. 1) Abzugsfranchise: Ein Teil des Schadens wird von der Entschädigung in Abzug gebracht. 2) Integralfranchise: Schäden unter einer bestimmten Summe werden nicht entschädigt, darüber jedoch in voller Höhe. 3) Schadenersatzbeitrag: Vereinbarter Beitrag, den der Versicherungsnehmer zu einer Leistung an Dritte erbringt (Kfz- und Allg. Haftpflicht).
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