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Die Lebensversicherung ist schon sehr lange auf dem Versicherungsmarkt und ist daher sehr gut bekannt. Bekannt sind auch deren Eigenschaften und die Bedingungen, auf denen sie ruht. Möchte man den Inhalt der Lebensversicherung zusammenfassen, dann basiert dieser darauf, dass der Versicherungsnehmer eine Vorsorge für seine Familie trifft, indem er monatlich Beiträge leistet. Kommt es aber dazu, dass er während der Laufzeit stirbt, dann zahlt der Versicherungsträger eine einmalige Geldsumme an die Angehörigen, die in Bezug auf ihre Höhe vor dem Vertragsabschluss festgelegt wird.
Die Bedingung ist dabei, dass der Tod nicht mit Absicht erfolgt. Wenn also der Versicherungsnehmer einen Selbstmord begeht, dann verfällt die Prämie. Denn sonst wäre die Lebensversicherung ein gefundenes Fressen für Betrüger. Menschen mit geringer Lebenserwartung, die beispielsweise an einer Krankheit leiden, würden dann extra Selbstmord begehen, um ihre Angehörigen zu bereichern. Das schließt die Versicherung aus, zumal auch der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers geprüft wird.
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