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Jeder Kreditnehmer muss gegenüber dem Kreditinstitut vor der Aufnahme eines Darlehens bestimmte Sicherheiten hinterlassen. Durch die Hinterlassung von Sicherheiten des Darlehennehmers gegenüber dem Kreditinstitut sichert dieses sich gegen eine erfolglose Rückzahlung des Darlehens seitens des Kreditnehmers ab. Hinterlassene Sicherheiten des Darlehennehmers können zum Beispiel sein: eine Bürgschaft, ein langfristiges Arbeitsverhältnis. Trotz der Hinterlassung von Sicherheiten des Darlehennehmers gegenüber dem Kreditinstitut besteht aber immer noch ein gewisses Restrisiko für die Bank, zum Beispiel im Falle des unerwartet plötzlichen Versterbens des Kreditnehmers oder der plötzlichen Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers.
Oft wird von dem Kreditnehmer verlangt, seine Bonität nachzuweisen, was in der Regel durch die Vorlage eines Schufaformulars geschieht. Enthält dieser einen negativen Eintrag, dann hat die Bank eine gewisse Sicherheit, und der Kredit wird gewährt.
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