Sicherungsgrundschuld

Eine Sicherungsgrundschuld wird zur Sicherung eines Darlehens bestellt. Bei Belastung eines Grundstückes zur Sicherheit für ein aufgenommenes Darlehen kommt die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld in Frage. Eine Sicherungsgrundschuld wird zur Sicherung einer Forderung bestellt. Eine Sicherungsgrundschuld gibt mitunter immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. Die Grundschuld wird in das Grundschuldbuch eingetragen, wobei zusätzlich ein Formular unterzeichnet werden kann. Dieser wird in der Fachsprache auch Brief genannt und dient dazu, die ganze Angelegenheit flexibler zu gestalten. Wenn es nämlich dazu kommt, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, sein Schuld zu begleichen, dann wird die Grundschuld an den Gläubiger übergeben, der damit das Recht erhält, aus dem Grundstück des Schuldners eine Geldzahlung zu fordern.


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In der Regel wird dann das Grundstück versteigert, um auf diese Weise den Verlust zu kompensieren, der entstanden ist.

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