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Bei Beitragssatzerhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, mit zweimonatiger Kündigungsfrist wechseln. Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich.
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