Sonderkündigungsrecht

Man muss für mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist. Wenn eine Kündigung vor Ablauf der Bindungsfrist von 18 Monaten ausgesprochen wird, wird sie auf den nächstmöglichen Kündigungstermin umgedeutet.


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Erhöht allerdings die Krankenkasse ihren Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

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