Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2004

Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden zum Teil von versicherungspflichtigen Angestellten und zum Teil von deren Arbeitgebern geleistet. Alle Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoentgelt unterhalb der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/beitragsbemessungsgrenze.php">Beitragsbemessungsgrenze (BGG) liegt, sind sozialversicherungspflichtig und müssen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Die BGG wird jedes Jahr von der Regierung festgelegt. Im Jahre 2004 lag die BGG für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung im Westen bei 5150 Euro und im Osten bei 4350 Euro und für die Kranken- und Pflegeversicherung lag sie für Gesamtdeutschland bei 3487,5 Euro. Für die Unfallversicherung müssen die Arbeitgeber alleine aufkommen. Allerdings fallen die Auszahlungen aus der Sozialversicherung im Bedarfsfall sehr gering aus, so dass es unumgänglich ist, auch privat vorzusorgen. Vergleichen Sie die privaten Versicherungen kostenfrei, unabhängig und schnell im Internet!

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