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Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche schon seit 1883 existiert. Eingeführt wurde sie damals von dem preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck. Mittlerweile besteht die Sozialversicherung aus insgesamt fünf Säulen, die da die Arbeitslosen-, die Renten-, die Unfall-, die Pflege- und schließlich die Krankenversicherung wären. Die Krankenversicherung ist sehr wichtig, weil durch sie eine Grundversorgung garantiert wird. Wie in jedem anderen Versicherungszweig gibt es auch hier Versicherungsträger, als welche sich gesetzliche Krankenkassen verstehen. Sie unterscheiden sich in bestimmten Merkmalen, sodass es Ersatzkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen oder Betriebskrankenkassen gibt.
Früher setzten Krankenkassen eigenständig den Beitragssatz fest, der auf die Bruttoeinkommen der Versicherungsnehmer berechnet wird. Seit 2009 hat sich das geändert, weil der Gesundheitsfonds eingeführt wurde. Dieser beinhaltet, dass der Beitragssatz einheitlich vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Was jedoch die Leistungen anbelangt, so unterscheiden sich die Krankenkassen noch gravierend, sodass durchaus Vergleiche durchgeführt werden können.
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