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Wer sich über derzeitige staatliche Förderungsmodelle ist bei Beratern in Banken und bei Direktanbietern an der richtigen Adresse. Auf der einen Seite gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Diese ist vom Einkommen des Bauherren abhängig. Des Weiteren gehören zu den staatlichen Förderungen die vermögenswirksamen Leistungen, welche vom Arbeitgeber mit getragen werden. Zu guter Letzt können sich Immobilienbesitzer auch die Wohnungsbauprämie sichern. Diese nimmt auf Sparleistungen in Bausparverträgen Bezug und wird im Moment mit 8,8% angerechnet.
Allerdings darf auch in diesem Fall ein bestimmtes Einkommen nich überschritten werden.
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