Staatliche Krankenversicherungen

Bis zu einer gewissen Gehaltsobergrenze ist man in Deutschland in der staatlichen Krankenversicherung versichert. Überschreitet man diese Grenze, so kann man zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen. Die staatliche Krankenversicherung fungiert nach den Solidarprinzip. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge, die sich nach dem Bruttoeinkommen richten und nicht wie bei der Krankenversicherung für 51,99 Euro monatlich -
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