Staatliche Riester Rente

Eine Eigenschaft der Riesterrente ist es, dass sie ein staatliches Förderprogramm darstellt. Die Förderung beläuft sich darauf, dass der Versicherungsnehmer, das heißt derjenige, der für seine Rente privat vorsorgt, Zulagen vom Staat erhält. Zum anderen bekommt er die Möglichkeit, Sonderausgaben abzuziehen. Die Vorteile sind also enorm, wenn man dieses Programm in Anspruch nimmt. Was die Zulagen betrifft, so fließen diese auf ein Konto des Sparers und nicht zum Anbieter der Riesterente. Und Anbieter gibt es genug, schließlich ist das Produkt der Riesterrente weit verbreitet.


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Ausgezahlt wird die angesparte Summe erst dann, wenn der Sparer sein 60. Lebensjahr überschreitet. Aber auch dann wird sie in monatlichen Schritten und nicht auf einmal ausgezahlt. Denn die Riesterrente ist als eine Leibrente zu verstehen, die voll steuerpflichtig ist. Kommt es zu der unglücklichen Situation, dass der Sparer noch vor Beginn der Rente stirbt, dann müssen die Zulagen leider zurückgezahlt werden. Das ist vielleicht der größte Nachteil der Riesterrente.

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