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Als Sterbegeld wird die Leistung im Rahmen einer Versicherung bezeichnet, bei der die Bestattungskosten eines Verstorbenen gedeckt werden. Stirbt also der Versicherungsnehmer, der vorher Beiträge zahlte, dann übernimmt der Versicherungsträger die Kosten. Das Sterbegeld war eine Leistung, die früher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert wurde, doch das änderte sich seit dem Jahr 2004. Die gesetzlichen Krankenversicherung, so viel stet fest, haben in letzter Zeit immer mehr Leistungen gestrichen, und das Sterbegeld war eine davon. Seit 2004 wurde das Sterbegeld ganz abgeschafft, was sich davon in der Sozialversicherung erhalten hat, befindet sich innerhalb der Unfallversicherung.
Stirbt also ein Versicherter in Folge eines Unfalls, dann wird das Sterbegeld gezahlt, sofern eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Man kann sich bei vielen Anbietern privat versichern, wobei die Konditionen jeweils verschieden ist. Es ist geraten, einen Vergleich durchzuführen, um auf die besten Angebote zu stoßen.
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