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Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Durch die Sterbeversicherung kann Art und Ablauf der Beerdigung wesentlich beeinflusst werden. Ausserdem sind die Finanzen bei der Organisation der Beerdigung ein Thema das in den hintergrund tritt. Die Erben können sich dank der Finanzierung durch die Sterbeversicherung ausschliesslich um den Ablauf der Beerdigung kümmern und in Ruhe trauern.
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