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Steuerberater sind für den Fall der Berufsunfähigkeit über das Versorgungswerk ihrer regionalen Anwaltskammer versichert. Die Leistungen, die ihnen zustehen, sobald sie aus gesundheitlichen Gründen an der Ausübung ihres Berufes verhindert sind, fallen jedoch weitaus geringer aus, als der frühere Verdienst, so dass notwendig eine tiefgreifende Versorgungslücke entsteht. Diese kann vorausschauend, durch den rechtzeitigen Abschluss einer freiwilligen Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden. Vergleichen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherungen mehrerer Versicherer, hinsichtlich ihres jeweiligen Preis-/Leistungsniveaus, jetzt, kostenlos, unabhängig und unverbindlich im Internet!
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