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Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, kann die Beiträge steuerlich nicht als Werbungskosten absetzen - höchstens als begrenzt abziehbare Sonderausgaben. Anders ist die Sache allerdings, wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer so genannten Rürup-Rente abgeschlossen wird: In diesem Fall können die Beiträge genauso wie die Prämien für die Rürup-Rente selbst bei der Steuererklärung geltend gemacht werden - im Jahr 2005 zunächst mit 60 Prozent, danach jährlich um 2 Prozent steigend, bis im Jahr 2025 volle Absetzbarkeit gegeben ist.
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