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Den eigenen Lebensunterhalt kann man nicht nur als Arbeitnehmer verdienen, sondern auch als Freiberufler. Dieser Status zeichnet sich dadurch aus, dass der Freiberufler nicht für einen festen Arbeitgeber arbeitet, sondern eher eine künstlerische Tätigkeit ausübt, eine journalistische, juristische oder wissenschaftliche. Freiberufler können für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig arbeiten und müssen sich um die Aufträge selber sorgen. Folglich können sich auch nicht zu den Pflichtversicherten gehören, weil sie nicht der Versicherungspflicht wie gewöhnliche Arbeitnehmer unterliegen.
Stattdessen müssen sie sich entweder um eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse kümmern oder um eine private Krankenversicherung, die an Tarife gebunden ist. Was die Einkünfte anbelangt, so wird auf diese kein Beitragssatz bezogen, da die Krankenversicherungsbeiträge pauschal festgelegt werden. Was die Steuern anbelangt, so sind sie ab einem bestimmten Einkommen fällig. Allerdings hat der Gesetzgeber einen Steuerfreibetrag festgelegt, der angibt, bis zu welcher Geldsumme der Freiberufler im Jahr verdienen darf, ohne Steuern zahlen zu müssen. Zur Zeit liegt der Steuerfreibetrag bei 7664 Euro.
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