Steuerrecht Riester-Rente

Ein markantes Merkmal der Riesterrente ist es, dass sie an die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit gebunden ist, was so viel Bedeutet, dass der Sparer, der monatlich einen Sparbeitrag leistet, sie steuerlich absetzen kann. Das ist im deutschen Steuerrecht geregelt. Praktisch bedeutet es, dass der Sparer am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben muss, wo das vermerkt und die Beiträge in ihrer Höhe benannt werden müssen. Daraufhin prüft das Finanzamt die Steuerklärung und ermittelt, welche Summen dem Sparer rückerstattet werden.


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Damit erhält er zu den Zulagen, die ebenfalls die Riesterrente ausmachen, weitere Gelder, die er für die private Altersvorsorge verwenden kann. Im Steuerrecht ist aber genauso geregelt, wie mit den Rentenauszahlungen verfahren wird. Diese setzen in der Regel mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ein und müssen im gleichen Maße wie die Auszahlungen der gesetzlichen Rente voll versteuert werden. Das mag für die einen oder anderen als Nachteil gelten, doch müssen auch die Vorteile berücksichtigt werden, die die Riesterrente ausmachen.

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