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Die anliegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts betrifft die unvorhergesehene, vorzeitige Beendigung der Altersteilzeit. Sie befasst sich mit der Möglichkeit der Anrechnung erhaltener Aufstockungsleistungen auf das auszuzahlende Entgelt in diesen sog. "Störfällen".
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