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Ein Student ist eine Person, die sich noch in der Ausbildung befindet und keinem sozialversicherungspflichtigen Beruf nachgehen kann. Folglich ist er auch nicht sozialversichert. Allerdings muss er krankenversichert sein, was auf zweierlei Art geschehen kann. Entweder ist der Student in der Familienversicherung integriert, was oft der Fall ist, oder er versichert sich feiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zu der ersten Form ist zu sagen, dass die Familienversicherung Grenzen setzt, da das eigene Kind nur bis zum 24. Lebensjahr familienversichert sein kann.
Alle Studenten, die älter sind, müssen eine freiwillige Versicherung abschließen. Diese ist vom Status her eine gesetzliche Krankenversicherung und darf nicht als eine Form der privaten Krankenversicherung verstanden werden. Gemeinsam ist nur, dass der Beitrag tariflich bestimmt wird. Er fällt also jeden Monat gleich aus, wobei es von Krankenkasse zu Krankenkasse Unterschiede gibt. In der Regel liegt der Beitragssatz bei ca. 60 bis 70 Euro im Monat. Das ändert sich jedoch, wenn der Student das 30. Lebensjahr erreicht, denn dann wird es noch teurer.
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