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Studierende zahlen keine Rentenbeiträge, solange sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nur einer geringfügigen Beschätigung nachgehnen. Damit keine Lücke in der Altersvorsorge entsteht, wird Studierenden, sowie Auszubildenden die Zeit von ihrem 17. Lebensjahr bis hin zum 25. für die Rente angerechnet. Die Versorgungslücke ergibt sich aber trotzdem, sobald die Betreffenden ein Zweitstudium absolvieren oder sich später für ein Studium oder eine Ausbildung entscheiden.
Für diese Fälle und auch um die gesetzliche Rente aufzustocken, lohnt es sich, bei einem kostenfreien, schnellen Onlinevergleich, weitere Absicherungsmöglichkeiten durch andere Anbieter ausfindig zu machen.
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