Studium Rentenversicherung

Studierende zahlen keine Rentenbeiträge, solange sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nur einer geringfügigen Beschätigung nachgehnen. Damit keine Lücke in der Altersvorsorge entsteht, wird Studierenden, sowie Auszubildenden die Zeit von ihrem 17. Lebensjahr bis hin zum 25. für die Rente angerechnet. Die Versorgungslücke ergibt sich aber trotzdem, sobald die Betreffenden ein Zweitstudium absolvieren oder sich später für ein Studium oder eine Ausbildung entscheiden.


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