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Im Gruppenplan für gewerbliche Tätigkeiten sind die Kfz-Mechaniker in die Lohngruppe VII eingeordnet. Der Beruf des Kfz-Mechanikers zählt somit zu den besonders qualifizierten Tätigkeiten. Diese erfordern eine abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter. Zudem stellt deren Ausführung an das Können und die Verantwortung besondere Anforderungen.
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