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Bei Kreditgeschäften, das ist bekannt, können nicht nur Privatpersonen die Kreditnehmer sein, sondern auch Firmen bzw. Unternehmen. Diese müssen natürlich vor dem Vertragsabschluss einen Beweis erbringen, dass sie zahlungsfähig sind. Die Bonität wird dabei auf verschiedenen Wegen nachgewiesen. In der Laufzeit kann sich die Lage ändern, sodass der Kreditnehmer eine nicht mehr so rosig aussehende Bonität aufweist wie noch am Anfang des Geschäfts. Der Kreditgeber muss daher die Sicherheit prüfen, die bei dem Kreditgeschäft besteht.
Aus diesem Grund muss der Wert der Kreditsicherheiten bewertet werden. Dabei bezieht sich die Bewertung darauf, was in Zukunft an Gewinnen erzielt werden könnte. Das Problem besteht darin, dass es zu Wertschwankungen kommt, die berücksichtigt werden können und mit der bestehenden Kreditschuld angepasst werden müssen. Das Missverhältnis, das dabei besteht, also das zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Förderung, wird schließlich Übersicherung genannt.
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