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2007 sind die Beitragsätze vieler gesetzlicher und privater Krankenkassen wieder gestiegen. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich aus dem Bruttolohn und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Zusätzlich zahlen die Versicherten seit 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, so dass ihr Anteil effektiv höher ist.
Der Beitrag der private Krankenkasse errechnet sich individuell.
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