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Jedes Unternehmen, welches mehrere Angestellte beschäftigt, die maximal zehn Stunden die Woche arbeiten, ist verpflichtet, im Rahmen des Lohnfortzahlungsgesetzes Umlagen zu zahlen. Ein Teil der Aufwendungen wird rückerstattet. Hierzu gehören Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld und fortgezahlte Entgelte bei Beschäftigungsverboten. Fast alle Krankenkassen müssen am Umlageverfahren mitwirken. Zuständig ist jeweils das Versicherungsinstitut, bei welchem der Arbeitnehmer versichert ist.
Die Höhe der Umlagen, sowie der Prozentsatz der Aufwendungen, die erstattet werden, sind von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Bei einem unabhängige, kostenfreien Onlinevergleich der vielen Anbieter können Sie bis zu 75% sparen!
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