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Die Grundschuld ist eine Belastung, die jemand aufnimmt, wenn er ein bestimmtes Darlehen aufnimmt, um sich einen Eigenheimbau finanzieren zu können. Sie wird in das Grundbuch eingetragen und schließlich auf den Gläubiger übertragen, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Darlehenssumme zurückzuzahlen. Denn dann hat der Gläubiger das Recht, aus dem Grundstück eine Geldsumme zu fordern. All diese Merkmale sind aber auch bei einer Hypothek festzustellen, die der Kreditnehmer als Last auf sich nimmt, wenn er ein Hypothekendarlehen abschließt.
Wo ist also der Unterschied zwischen der Grundschuld und der Hypothek? Beide Formen unterscheiden sich dadurch, dass die Grundschuld ein von der Forderung unabhängiges Recht, die Hypothek hingegen ein von der Forderung abhängiges Recht darstellt. Dies geht jedenfalls aus den Formulierungen des Gesetzgebers hervor, womit beide Formen eine jeweils andere Definition erhalten. Denn dass die Geldzahlung eine dem Gläubiger zustehende Forderung ist, geht nur aus der Definition der Hypothek hervor.
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