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Da es bei Kreditgeschäften um sehr viel Geld geht, sind die Beteiligten auf Sicherheit bedacht. Das gilt vor allem für die Kreditgeber, die dadurch schließlich zu Gläubigern werden und ihr Geld zurück haben möchten. Aus diesem Grund ist ein Darlehen nicht selten an eine Hypothek bzw. an eine Grundschuld gekoppelt, welche der Kreditnehmer zusätzlich aufnehmen muss. Will man die Hypothek definieren, dann muss man sie als ein dingliches Recht beschreiben, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern.
Wer das Recht schließlich erhält, das ist der Gläubiger, und zwar dann, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die aufgenommene Darlehenssumme zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt auf für die Grundschuld, die ebenfalls als dingliches Recht definiert wird. Es fragt sich nun, worin denn der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld besteht. Im Grunde genommen ist kein großer Unterschied vorhanden, außer dem, dass die Grundschuld, anders als die Hypothek, nicht vom Bestand der gesicherten Forderung abhängig ist.
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