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Wer als Frau einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, muss damit rechnen, dass es zur Schwangerschaft kommt. Allerdings gibt es in Deutschland eine Unterstützung für Schwangere, die dem Sozialstaat gerecht wird. Die Unterstützung geht von der gesetzlichen Krankenversicherung aus, da sie das Mutterschaftsgeld als Leistung umfasst. Denn so heißt die Unterstützung für Schwangere mit Namen. Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben Frauen, die schwanger und gesetzlich krankenversichert sind. Das Mitglied muss aber so versichert sein, dass Anspruch auf Krankengeld besteht.
Sind dies Bedingungen erfüllt, dann wird das Mutterschaftsgeld jeden Monat gezahlt. In der Regel gilt es, dass Schwangere im Rahmen des Mutterschaftsgeldes pro Tag 13 Euro erhalten, wobei ein Kalendertag gemeint ist. Kommt es zu einer Differenz zwischen dem Einkommen und dem Mutterschaftsgeld kommen, dann wird diese vom Arbeitgeber gedeckt. Eine Unterstützung für Schwangere gewährleisten auch Organisationen wie Caritas, Diakonisches Werk, Pro Familia oder die Arbeiterwohlfahrt.
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