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VDH ist eine Abkürzung, die für den Verband Deutscher Hypothekenbanken steht, der ebenfalls als Träger der Rüruprente zur Verfügung steht. Was die Rüruprente ist, das kann in knappen Worten auf die Formel eines Förderprogramms gebracht werden. Denn die Basisrente von 2005, die den Namen ihres Urhebers Bert Rürup erhielt, weist Zulagen und Steuervergünstigungen auf, von denen der Sparer bzw. Versicherungsnehmer profitieren kann. Konkret bedeutet das, dass der Sparer seine monatlichen Beiträge von der Steuer absetzen kann.
Damit rentiert sich die Rürurprente mehr als die üblichen Formen der privaten Altersvorsorge. Was jedoch die Leistungen anbelangt, so ist kaum ein Unterschied zu der gesetzlichen Rente festzustellen. Der Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rente beläuft sich jedoch darauf, dass die Rürurp-Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt ist. Diesem Vorteil steht jedoch der Nachteil gegenüber, dass die Rüruprente nicht gekündigt werden darf. Die Rentenauszahlung selbst fängt schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahrs an, womit sie fünf Jahre früher erfolgt als die Auszahlung der gesetzlichen Rente.
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