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Es ist noch nicht so lange her, als gesetzliche Krankenkassen jeweils einen Beitragssatz festlegten und ihn an die gesetzliche Krankenversicherung banden. Denn der Beitragssatz ist für die Berechnung der Nominalbeiträge sehr wichtig, da er auf das Bruttoeinkommen bezogen wird. Die Beitragssätze sahen von Krankenkasse zu Krankenkasse jeweils anders aus, sodass sie miteinander verglichen wurden. Ab dem Jahr 2009 wurde im Zuge der Gesundheitsreform der Gesundheitsfonds eingeführt, in den die Beiträge der Versicherungsnehmer fließen. Die Beiträge werden nun von einem einheitlichen Beitragssatz bestimmt, sodass der Beitragssatz nicht mehr als Vergleichsgröße herangezogen werden kann.
Findet ein Vergleich zwischen mehreren gesetzlichen Krankenkassen statt, dann bezieht er sich immer auf die Leistungen. Denn diesbezüglich unterscheiden sich die Krankenkassen noch. Und die Leistungen sind enorm wichtig, da einem bestimmte Kosten erspart bleiben, wenn die Leistungen der eigenen Krankenkasse umfassend sind. Ist das nicht der Fall, dann müssen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
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