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Von Dienstunfähigkeit spricht man, sobald Beamte wegen körperlichen oder psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum verhindert sind. Die Berufsunfähigkeit bezeichnet die generelle gesundheitlich begründete Verhinderung an der Ausübung des erlernten Berufes. Seit der Rentenreform von 2001 wurde sie aus den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entnommen, so dass es ratsam ist, rechtzeitig selbst die Vorsorge zu übernehmen. Obwohl Beamte den meisten staatlichen Schutz genießen, ergibt sich auch im Falle der Dienstunfähigkeit eine nicht zu unterschätzende Versorgungslücke, die durch eine private Absicherung ausgeglichen werden kann.
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